Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen der Bürger untereinander. Darunter fallen etwa vertragliche Beziehungen wie im Rahmen von Kauf-, Werk- und Dienstverträgen. Aber auch die rechtlichen Beziehungen, die aufgrund einer schädigenden Handlung wie eines Verkehrsunfalles, bei dem Personen- oder Sachschaden entstanden sind, entstehen, sind zivilrechtlicher Natur.
Das Zivilrecht umfassst insbesondere folgende Bereiche:
- vertragliches Schuldrecht, insbesondere:
- Kaufrecht
- Mietrecht
- Werkvertragsrecht
- privates Baurecht
- Dienstvertragsrecht
- Reisevertragsrecht
- Nachbarrecht
- Immobiliarrecht, insbesondere
- Grundstückskauf
- Belastung von Grundstücken
- Deliktsrecht (recht der unerlaubten Handlungen) und Sachenrecht, insbesondere:
- Schadensrecht
- Recht der Besitzstörung
- Grundstücksrecht
- Verkehrsrecht, insbesondere:
- Schadensrecht
- Versicherungsrecht
- Betreuungsrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- gesetzliche Erbfolge
- Pflichtteilsrecht
- Testament
- Erbvertrag
- Datenschutzrecht
- Vertragsrecht: vertragliche Regelungen nach DS-GVO
- Schadensersatzrecht nach DS-GVO
Die Kanzlei berät Sie gerne bei zivilrechtlichen Fragen und hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.